DIE ETHISCHEN ASPEKTE DER NACHHALTIGKEIT

Ethische Nachhaltigkeit ist ein integraler Bestandteil der Nachhaltigkeitsbemühungen unseres Unternehmens, der nicht ignoriert werden kann. Dies bezieht sich insbesondere auf das Ziel des Wohlbefindens und der Sicherheit des Einzelnen. Dazu gehören auch die Kolleginnen und Kollegen, die im Team arbeiten.

PRG WENDET SICH GEGEN DISKRIMINIERUNG AUFGRUND VON ETHISCHER UND NATIONALER HERKUNFT, GESCHLECHT, RELIGION, WELTANSCHAUUNG, ALTER, SEXUELLER ORIENTIERUNG, HAUTFARBE, POLITISCHER ZUGEHÖRIGKEIT ODER SOZIALER HERKUNFT.

ETHISCHE GRUNDSÄTZE DER PRG-GRUPPE

Integrität ist ein wichtiger Bestandteil von Geschäftsbeziehungen.

Die nachfolgenden ethischen Grundsätze listen die Verhaltensregeln für alle geschäftlichen Aktivitäten der PRG-Gruppe und Richtlinien für unsere tägliche Arbeit auf.
Diese Verhaltensregeln gelten für alle Mitarbeiter der PRG-Gruppe sowie für unsere Freelancer, Geschäftspartner, Berater und Subunternehmer. Es liegt in der Verantwortung eines jeden, diese Grundsätze zu beachten und danach zu handeln.

1. Integrität der Dienstleistungen

Alle technischen Dienstleistungen der PRG-Gruppe werden in professioneller und unabhängiger Weise mit der gebotenen Sorgfalt und in voller Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften erbracht. Grundlegende Menschenrechte und Sicherheitsanforderungen sind kompromisslos einzuhalten. Unter keinen Umständen geben wir dem Druck von Kunden nach, um in anderen Gebieten günstigere Bedingungen zu erhalten.

2. Vertraulichkeit

 Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, mit vertraulichen Informationen verantwortungsvoll umzugehen, um die Rechte unserer Kunden, Partner und Mitarbeiter oder unsere eigenen Geschäftsinteressen

zu schützen. Dazu gehören alle Informationen, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind und an deren Geheimhaltung ein Interesse besteht, wie z. B.:
- Informationen im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der PRG-Gruppe (Informationen über Kunden, Investitionen, Preisgestaltung, Marktdaten, Prozesse usw.).
- Informationen, die unter der Bedingung der Vertraulichkeit von Dritten zur Verfügung gestellt werden.
- Informationen über persönliche Daten von Mitarbeitern
Vertrauliche Informationen dürfen nicht an andere Personen weitergegeben und nicht zur persönlichen Bereicherung verwendet werden.
Alle internen Vorgänge und Informationen, die unsere Kunden oder deren Veranstaltungen betreffen, werden mit einem Höchstmaß an Diskretion und Vertraulichkeit behandelt. Auftragsbezogene Daten werden unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben.

3. Einhaltung von Gesetzen

 Die PRG-Gruppe ist ein internationales Unternehmen und stattet Veranstaltungen in der ganzen Welt aus. Wir verpflichten uns, diese Dienstleistungen in voller Übereinstimmung mit den in diesen Ländern geltenden Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften zu erbringen.
Jeder Mitarbeiter ist dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Vorschriften sicherzustellen und sich gegebenenfalls rechtlichen Beistand zu holen.

4. Interessenkonflikte

 Interessenkonflikte sind grundsätzlich zu vermeiden. Ein Interessenkonflikt liegt vor, wenn die Interessen der PRG-Gruppe von den persönlichen Interessen des Mitarbeiters, seiner nahen Verwandten oder von Personen, mit denen der Mitarbeiter engen persönlichen oder geschäftlichen Kontakt hat, abweichen.
Die folgenden Beispiele für Interessenkonfliktsituationen müssen vermieden werden:
- Erlangung eines persönlichen Vorteils im Rahmen der Tätigkeit für PRG oder Nutzung von Unternehmenseigentum/Unternehmensressourcen für persönliche Zwecke.
- Annahme von persönlichen Vorteilen jeglicher Art, die aufgrund der Beschäftigung bei der PRG-Gruppe gewährt werden, es sei denn, es handelt sich um ein sozialverträgliches Geschenk oder eine Bewirtung.
- Beteiligung an einem Lieferanten, Kunden oder Konkurrenten der PRG-Gruppe - es sei denn, es handelt sich um an der Börse gehandelte Wertpapiere in unbedeutendem Umfang, die keine Abhängigkeit begründen, und die Beteiligung wird gemeldet.
- Die Annahme eines Amtes oder einer Position bei einem Wettbewerber oder Kunden oder die Erbringung von Dienstleistungen für die vorgenannten, es sei denn, dies ist Teil der Erfüllung von Aufgaben für die PRG-Gruppe.
- Geschäfte mit einem nahen Verwandten oder mit einem Unternehmen, mit dem der Mitarbeiter oder einer seiner nahen Verwandten verbunden ist, tätigen.
- Die Beschäftigung eines Verwandten, ohne dafür eine Genehmigung eingeholt zu haben.

5. Beschaffung / Einkauf

Die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen hat in angemessener Weise und auf transparente Weise zu erfolgen, um die beste Qualität und den besten Preis zu gewährleisten. Es ist nicht zulässig, Aufträge auf der Grundlage persönlicher Präferenzen zu vergeben.

6. Personal
Die PRG-Gruppe ist bestrebt, allen ihren Mitarbeitern einen Arbeitsplatz in einem sicheren und gesunden Umfeld zu bieten. Diskriminierung oder Belästigung aufgrund von Rasse, Geschlecht, nationaler Herkunft, körperlicher Behinderung, sexueller Orientierung oder Alter werden nicht geduldet.

Von allen Mitarbeitern wird erwartet, dass sie ihre Kollegen mit Respekt behandeln.
Die PRG-Gruppe respektiert und fördert das Recht ihrer Mitarbeiter, Arbeitnehmervertretungen zu bilden. Vertreter und Organisatoren solcher Vereinigungen dürfen nicht diskriminiert, eingeschüchtert oder in irgendeiner Weise unter Druck gesetzt werden. Wir bemühen uns um einen aktiven und kooperativen Austausch mit den Mitarbeitern und ihren Vertretern.
Die PRG-Gruppe lehnt Kinderarbeit, d.h. Tätigkeiten, die von Personen unter 15 Jahren ausgeübt werden, strikt ab und wird solche Dienste weder nutzen noch unterstützen.
Ebenso wird die PRG-Gruppe keinen Gebrauch von Zwangsarbeit machen. Zwangsarbeit ist definiert als jede Form von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung von Strafe verlangt wird oder für die sich die Person nicht freiwillig gemeldet hat.

7. Gesundheit und Arbeitssicherheit 

 Für die PRG-Gruppe hat die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter höchste Priorität. Ein aktives Gesundheitsmanagement sowie Maßnahmen und Aktionen zum Arbeitsschutz sollen dies gewährleisten. Von den Mitarbeitern wird erwartet, dass sie sich aktiv an den Programmen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz beteiligen.

8. Nachhaltigkeit und Umweltschutz 

 Die PRG-Gruppe und ihre Mitarbeiter verpflichten sich, verantwortungsvoll mit Ressourcen und Schadstoffen umzugehen und damit negative Auswirkungen auf die Umwelt so gut wie möglich zu vermeiden und alle diesbezüglichen Gesetze zu befolgen. Kurzfristig werden wir im Rahmen eines Umweltaudits einen weiteren Schritt zur Sicherung einer nachhaltigen Zukunft unternehmen.

9. Unlautere Vorteile

 Unlautere Vorteile, ob direkt oder indirekt, dürfen weder gewährt noch angenommen werden. Unlautere Vorteile sind Vorteile, die gewährt werden, um unternehmenspolitische Entscheidungen zu beeinflussen. Dabei kann es sich um Bestechungsgelder, Geschenke, übermäßige Bewirtung oder Schmiergelder handeln.

Unlautere Vorteile werden häufig von Agenten, Geschäftsvermittlern, Beratern oder Lieferanten gewährt. Es ist daher zu prüfen, ob es Grund zu der Annahme gibt, dass sie unlautere Vorteile gewähren. Um eine missbräuchliche Verwendung von Geldern zu verhindern, müssen außerdem alle Zahlungen für Waren und Dienstleistungen an die Person geleistet werden, die sie geliefert hat. Für die Vergütung von Agenten, Geschäftsvermittlern und Beratern muss eine Genehmigung eingeholt werden.

Geschenke, Bewirtung und Unterhaltung müssen immer mit einem echten Geschäftszweck verbunden sein, dürfen nicht dazu dienen, eine Entscheidung oder Handlung zu beeinflussen, und müssen sich in einem gesellschaftlich akzeptablen und gesetzlich zulässigen Rahmen bewegen.
Für wohltätige Spenden oder die Unterstützung von Veranstaltungen in Form von Sponsoring ist eine vorherige Genehmigung einzuholen.
In einigen Ländern ist es üblich, für bestimmte Vorgänge – wie Be- und Entladen oder ähnliches – kleine Zahlungen an Beamte zu leisten. Damit soll die routinemäßige Dienstleistung, auf die man ohnehin Anspruch hat, beschleunigt werden. Solche Erleichterungszahlungen sind auf ein Minimum zu beschränken und nach Möglichkeit zu vermeiden. Sie dürfen nur geleistet werden, wenn ein eindeutiger Anspruch auf die zu erbringende Leistung besteht und müssen ausreichend dokumentiert werden.

10. Fairer Wettbewerb

PRG führt einen fairen Wettbewerb im Rahmen des geltenden Wettbewerbsrechts.
Wir beteiligen uns nicht an Preisfestsetzungs- oder Marktaufteilungsvereinbarungen mit Wettbewerbern. Wir tauschen keine Wettbewerbsinformationen aus.
Wir gestalten unser Marketing, einschließlich Verweise auf unsere Wettbewerber oder deren Dienstleistungen oder auf Dritte, in einer Weise, die aufrichtig und weder trügerisch noch irreführend ist oder als irreführend empfunden werden könnte. Wir präsentieren uns in angemessener Weise und stellen sicher, dass die präsentierten Informationen, einschließlich der Beschreibungen unseres Netzwerks und unserer Geschäftsverbindungen, der genutzten Ressourcen und der erbrachten Dienstleistungen, korrekt sind. 

11. Umsetzung

Die Geschäftsführung der PRG-Gruppe wird die Umsetzung unserer Grundsätze aktiv begleiten, unterstützen und überwachen. Handlungen von Mitarbeitern und Lieferanten, die nicht mit diesen Grundsätzen übereinstimmen, werden unverzüglich nachverfolgt und in einem gemeinsamen Gespräch korrigiert und geklärt.